Photovoltaik · Planung
Einspeisevergütung: Der Inbetriebnahmezeitpunkt zählt
Bei neuen Anlagen hängt die Vergütung von mehreren klaren Kriterien ab.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht die EEG-Fördersätze für Solaranlagen. Für die Einordnung sind unter anderem Inbetriebnahmezeitpunkt, Anlagengröße sowie Teil- oder Volleinspeisung maßgeblich. Maßgeblich ist die jeweils aktuelle Tabelle der Bundesnetzagentur für die geplante Inbetriebnahme. Ältere Angebotsbeispiele sollten deshalb nicht ungeprüft übernommen werden.
Was heißt das für Ihr Projekt?
Ertrag, Eigenverbrauch und Vergütung gemeinsam kalkulieren. Die im Angebot angesetzten Werte müssen zur geplanten Anlage und zum tatsächlich gültigen Zeitraum passen.
Projekt gemeinsam planenQuellen und Stand
Redaktion: Solartechnik Lauckner · 21.10.2026. Bundesnetzagentur: EEG-Fördersätze