Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) der Solartechnik Lauckner GmbH
(Stand: August 2025)
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
- Die nachstehenden AGB der Solartechnik Lauckner GmbH (nachfolgend „Solartechnik Lauckner GmbH“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Solartechnik Lauckner GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“). Sämtliche Angebote und Verträge werden ausschließlich zu diesen AGB geschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden.
- Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Solartechnik Lauckner GmbH nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Solartechnik Lauckner GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführt.
- Alle Vereinbarungen zwischen der Solartechnik Lauckner GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
- Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, sofern in einzelnen Klauseln nicht differenziert wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
- Angebote der Solartechnik Lauckner GmbH sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere Angaben in Prospekten, Anzeigen und sonstigem Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material oder Gewicht bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
- Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages (Kauf-, Werklieferungs- oder Werkvertrag). Die Solartechnik Lauckner GmbH kann dieses Angebot binnen zwei Wochen durch Auftragsbestätigung annehmen.
- Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung/ Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trifft die Solartechnik Lauckner GmbH die Auswahl der Komponenten.
- Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Zusage des Netzbetreibers (Netztauglichkeits-/Netzverträglichkeitsprüfung), der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
- Die Solartechnik Lauckner GmbH ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen und Forderungen (z. B. an ein Factoring-Unternehmen) abzutreten. Eine Übernahme des gesamten Vertrages durch einen Dritten erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden (§ 415 BGB).
- Von der Solartechnik Lauckner GmbH erstellte Wirtschaftlichkeits- oder Eigenverbrauchs-Kalkulationen dienen lediglich der groben Orientierung; eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.
§ 3 Rücktrittsrechte / Widerruf (Überblick)
- Die Solartechnik Lauckner GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbau, -konstruktion, Dachstuhl, Dacheindeckung oder sonstige bauseitige Gegebenheiten den anerkannten Regeln der Technik nicht genügen oder die statischen Voraussetzungen fehlen und der Kunde diese Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behebt.
- Hat der Kunde die Unrealisierbarkeit nach Ziff. 1 zu vertreten, kann die Solartechnik Lauckner GmbH eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Solartechnik Lauckner GmbH vorbehalten.
- Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu (Einzelheiten siehe „Widerrufsbelehrung für Verbraucher“ am Ende dieser AGB).
§ 4 Vertragsdurchführung
- Der Kunde stellt vor Beginn der Montage ausreichend passende Ersatz-Dachziegel/Firstziegel bereit. Die voraussichtliche Anzahl teilt die Solartechnik Lauckner GmbH dem Kunden vorab schriftlich mit; mangels Mitteilung sind mindestens zehn Ersatzziegel bereitzuhalten. Bei geringfügigen Beschädigungen kann die Solartechnik Lauckner GmbH bauseits bereitgestellte Ziegel austauschen.
- Der Kunde sichert zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Last der Anlage erfüllt sind. Ein entsprechender Nachweis ist nur bei offensichtlichen Zweifeln vorzulegen.
- Bauseitige Leitungswege, Durchbrüche, Freiräume, Schallschutz und Zugänglichkeiten sind – sofern nicht ausdrücklich beauftragt – vom Kunden herzustellen.
§ 5 Preise, Zahlungsbedingungen
- Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise in EUR. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich Preise inkl. Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz für bestimmte PV-Leistungen) vorliegen, werden die betreffenden Leistungen mit 0 % Umsatzsteuer berechnet.
- Preisanpassung: Bei Leistungen, die innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss zu erbringen sind, ist eine Preisanpassung ausgeschlossen (§ 309 Nr. 1 BGB). Bei späterer Leistung kann der Preis ausschließlich um nachweisliche Änderungen der Materialkosten von mehr als 3 % angepasst werden, beschränkt auf den Materialkostenanteil. Entsprechende Kostensenkungen werden weitergegeben. Übersteigt die Anpassung 10 %, kann der Kunde binnen 14 Tagen nach Mitteilung kostenfrei vom Vertrag zurücktreten.
- Zahlungen sind binnen 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug auf das in der Rechnung benannte Konto zu leisten.
Zahlungsplan (sofern nicht abweichend im Angebot geregelt):
– Anzahlung: 20 % oder gesonderte Lieferung/Bezahlung Wechselrichter und Speicher vorab
– Zahlung „Dach“: Module, Unterkonstruktion, Kabel und Montagekosten nach Dachinstallation
– Zahlung „Elektro-Lieferung“: Wechselrichter, Speicherbatterie und ggf. Wallbox nach Lieferung
– Schlusszahlung: nach Elektromontage und technischer Betriebsbereitschaft
- Nachträge/Zusatzkosten: Außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs anfallende Zusatzleistungen (z. B. unvorhersehbare Elektro-/Baumaßnahmen) werden vorab angezeigt und nur nach freigegebenem Nachtrag ausgeführt.
- Verbraucherbauvertrag (falls einschlägig): Sofern der Auftrag einen Verbraucherbauvertrag i. S. d. § 650i BGB darstellt, gelten abweichend die §§ 632a, 650m BGB (Abschläge nur für erbrachte Leistungen bis max. 90 %; bei erster Abschlagszahlung 5 % Fertigstellungssicherheit).
- Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Unternehmern nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen zu und nur aus demselben Vertragsverhältnis.
- Die Solartechnik Lauckner GmbH ist berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden und hierbei zunächst auf Kosten, dann Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
- Bei Auslandsaufträgen sind Zahlungen in EUR an die angegebene Zahlstelle zu leisten; von der Zahlstelle belastete Gebühren trägt der Kunde.
- Soweit nichts anderes vereinbart, umfasst der Preis – bei PV-Anlagen – die Lieferung des PV-Generators (Module, Unterkonstruktion, Wechselrichter), AC-Solarkabel sowie die Installation bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss (ausgenommen Neuinstallation Zählerschrank sowie außergewöhnliche, nicht vorhersehbare Zusatzarbeiten an der vorhandenen Elektroinstallation). Die Anlagenleistung kann produktionsbedingt geringfügig variieren (Flash-Werte des Herstellers sind maßgeblich).
§ 6 Lieferzeit
- Verbindliche Liefer-/Montagetermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlungen des Kunden, geeigneter Witterung und rechtzeitiger behördlicher/netzbetreiberseitiger Freigaben sowie bauseitiger Voraussetzungen (Zufahrt, Strom/Wasser, Lager- und Arbeitsplatz). Nach bestätigtem „verbindlichem Liefertermin“ hat die Lieferung innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen.
- Lieferfristen sind eingehalten, wenn die Ware das Lager verlassen hat oder – bei unverschuldeter Versandverhinderung – die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
- Teillieferungen sind zumutbar.
- Höhere Gewalt und unvorhersehbare, von der Solartechnik Lauckner GmbH nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik/Aussperrung, Betriebsstörungen, Epidemien, Kriegshandlungen) verlängern Fristen angemessen; Gleiches gilt für behördliche/Netzbetreiber-Verzögerungen. Wird die Leistung hierdurch unmöglich, wird die Solartechnik Lauckner GmbH von ihren Pflichten frei.
- Gerät der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt Mitwirkungspflichten, kann die Solartechnik Lauckner GmbH Ersatz der hierdurch entstehenden Schäden/Mehraufwendungen verlangen.
§ 7 Versand, Gefahrübergang
- Der Versand erfolgt nach Wahl der Solartechnik Lauckner GmbH transportversichert durch Spedition oder im Rahmen der Eigenleistung (Montageteam). Versand- und Transportversicherungskosten trägt die Solartechnik Lauckner GmbH.
- Der Kunde prüft Lieferungen bei Übernahme von der Spedition auf sichtbare Schäden und vermerkt diese im Übergabeprotokoll; die Solartechnik Lauckner GmbH ist unverzüglich zu informieren.
- Bei Unternehmern geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Versand-/Abnahmebereitschaft mitgeteilt wurde und der Versand/ die Abnahme aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, verzögert oder unmöglich wird.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
- Unternehmer haben Mängel gemäß § 377 HGB unverzüglich zu rügen. Geringfügige, herstellungsbedingte Farbabweichungen gelten als vertragsgemäß.
- Bei Mängeln hat die Solartechnik Lauckner GmbH gegenüber Unternehmern die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung; gegenüber Verbrauchern steht das Wahlrecht dem Kunden zu. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
- Verjährung: Für Arbeiten an Bauwerken (z. B. fest mit dem Dach verbundene PV-Anlagen) beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB). Im Übrigen gelten die gesetzlichen Fristen; bei Unternehmern kann – soweit gesetzlich zulässig – für andere Leistungen eine Verjährungsfrist von 1 Jahr ab Abnahme vereinbart werden. Die verkürzten Fristen gelten nicht bei Vorsatz, Arglist, übernommenen Garantien, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, bei grober Fahrlässigkeit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
- Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind – außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten) – ausgeschlossen; bei Verletzung von Kardinalpflichten ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.
- Die Leistungs- und Produktgarantien der Komponentenhersteller (z. B. Module, Wechselrichter) bestehen separat; nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistungsfristen sind Ansprüche hieraus direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
- Soweit die Haftung der Solartechnik Lauckner GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde keine angemessene Gelegenheit zur Nacherfüllung gegeben hat.
§ 9 Softwarenutzung
Soweit Software geliefert wird, erhält der Kunde ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur Verwendung auf dem bestimmungsgemäßen Liefergegenstand. Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung oder Dekompilierung außerhalb gesetzlicher Ausnahmen sind untersagt.
§ 10 Datenschutz
Die Solartechnik Lauckner GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO, BDSG und dem Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (TDDDG). Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b (Vertrag), lit. c (rechtliche Pflichten) und ggf. lit. a (Einwilligung) DSGVO. Direktwerbung per E-Mail erfolgt nur mit ausdrücklicher Einwilligung oder im gesetzlichen Ausnahmefall gegenüber Bestandskunden. Details (Zwecke, Speicherdauer, Empfänger, Betroffenenrechte, Widerruf) ergeben sich aus den Datenschutzhinweisen der Solartechnik Lauckner GmbH.
§ 11 Werbung, Referenzen
Die Veröffentlichung von Referenzen und Fotos der installierten Anlagen erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten, jederzeit widerruflichen Einwilligung des Kunden. Ohne Einwilligung werden ausschließlich anonymisierte Aufnahmen verwendet, die keinen Rückschluss auf Personen, Adresse oder Kennzeichen zulassen.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
- Erfüllungsort ist – sofern der Kunde Unternehmer ist – der Geschäftssitz der Solartechnik Lauckner GmbH.
- Ist der Kunde Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz der Solartechnik Lauckner GmbH. Die Solartechnik Lauckner GmbH kann den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand verklagen.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
§ 13 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Regelung tritt diejenige, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, die die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages wesentlich verändern, kann jeder Vertragspartner eine Anpassung an die geänderten Bedingungen verlangen.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform; dies gilt auch für den Schriftformvorbehalt selbst.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag Eigentum der Solartechnik Lauckner GmbH.
- Verarbeitung/ Verbindung erfolgt für die Solartechnik Lauckner GmbH; es entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum unentgeltlich.
§ 15 Abnahme
- Nach Fertigstellung fordert die Solartechnik Lauckner GmbH den Kunden zur Abnahme auf. Die Abnahme hat binnen 12 Werktagen zu erfolgen; wesentliche Mängel sind schriftlich zu rügen.
- Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahme oder wird sie ohne substantiierten Mängelvortrag verweigert, gilt die Leistung gemäß § 640 BGB als abgenommen (fiktive Abnahme).
- Teilabnahmen sind zulässig, soweit in sich abgeschlossene Leistungsteile vorliegen.
§ 16 Branchenzusatz Wärmepumpen / Klimaanlagen (F-Gase, Betreiberpflichten)
- Installation, Inbetriebnahme, Wartung, Dichtheitsprüfungen sowie Rückgewinnung von Kältemitteln erfolgen ausschließlich durch gemäß ChemKlimaschutzV/EU-F-Gas-Recht zertifiziertes Unternehmen/Personal.
- Der Kunde erfüllt – soweit anwendbar – Betreiberpflichten (z. B. regelmäßige Dichtheitskontrollen, Leckageprotokolle) und stellt erforderliche Zugänge sowie Versorgungsmedien bereit.
- Leitungswege, Kondensatabführung, Durchbrüche, statische/schallschutztechnische Anforderungen und ggf. genehmigungsrechtliche Vorgaben (örtliche Satzungen) sind – sofern nicht ausdrücklich beauftragt – bauseits zu klären und herzustellen.
Zusatzinformation gemäß § 36 VSBG
Die Solartechnik Lauckner GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(kein Widerrufsrecht für gewerbliche Kunden)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Solartechnik Lauckner GmbH, Oranienburger Straße 203, 13437 Berlin, E-Mail: info@solartechnik-lauckner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Frist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Frist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass wir mit der Dienstleistung/ Werkleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Hinweis: Bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn wir mit der Ausführung erst begonnen haben, nachdem Sie hierzu ausdrücklich Ihre Zustimmung erteilt und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.“