Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) der Solartechnik Lauckner GmbH

§1 Allgemeines und Geltungsbereich

1. Geltungsbereich
 

  1. Die nachstehenden AGB der Solartechnik Lauckner GmbH (im Folgenden "Solartechnik Lauckner GmbH") gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Solartechnik Lauckner GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend "Kunde" genannt). Sämtliche Angebote und Verträge werden ausschließlich zu diesen AGB geschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung erklärt sich der Kunde mit diesen AGB in vollem Umfang einverstanden.
  2. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Solartechnik Lauckner GmbH nicht an, es sei denn, Solartechnik Lauckner GmbH hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  3. Diese AGB gelten auch dann, wenn Solartechnik Lauckner GmbH in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen AGB abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden vorbehaltlos ausführt.
  4. Alle Vereinbarungen zwischen Solartechnik Lauckner GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  5. Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2. Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

  1. Angebote von Solartechnik Lauckner GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Das gilt insbesondere auch für Angebote in Prospekten, Anzeigen und anderem Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material, Gewicht o.ä. bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
  2. Die vom Kunden unterzeichnete schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages.
  3. Solartechnik Lauckner GmbH ist berechtigt, dieses Angebot innerhalb von zwei Wochen durch Auftragsbestätigung anzunehmen.
  4. Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Die Auswahl der einzelnen Komponenten, soweit nicht explizit in der Auftragsbestätigung aufgeführt, trifft Solartechnik Lauckner GmbH.
  5. Die Annahme der Bestellung durch Solartechnik Lauckner GmbH erfolgt vorbehaltlich der Zusage durch das Energieversorgungsunternehmen (Netztauglichkeitsprüfung) und der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch ihre Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Vorauszahlungen werden in diesem Fall unverzüglich erstattet.
  6. Solartechnik Lauckner GmbH ist berechtigt, Teile oder den gesamten Auftrag auf Dritte zu übertragen. Einer Zustimmung des Kunden hierfür bedarf es nicht.
  7. Die von Solartechnik Lauckner GmbH erstellte Kalkulation kann dem Kunden nur eine grobe Orientierung zur Optimierung des Eigenverbrauchs geben. Solartechnik Lauckner GmbH haftet nicht für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität dieser Inhalte.
     

§2 Überlassene Unterlagen
 

  1. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich Solartechnik Lauckner GmbH das Eigentums- und Urheberrecht vor. Unbeschadet sind Rechte Dritter an diesen Unterlagen. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht oder vervielfältigt werden, es sei denn, Solartechnik Lauckner GmbH erteilt dem Kunden ihre ausdrückliche schriftliche Zustimmung.


§3 Rücktrittsrecht/Widerrufsbelehrung
 

  1. Solartechnik Lauckner GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, sofern Dachaufbau, Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den technischen Anforderungen an die Montage der Photovoltaik-Anlage nicht genügen oder nicht den Regeln der Technik entsprechen oder sonst nicht technisch einwandfrei sind und insbesondere die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage nicht erfüllt sind und diese Mängel vom Kunden nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behoben werden.
  2. Sollte der Kunde die technische oder tatsächliche Unrealisierbarkeit des Projekts, die Solartechnik Lauckner GmbH nach Punkt 3.1 zum Rücktritt berechtigt, zu vertreten haben, ist Solartechnik Lauckner GmbH berechtigt, eine Schadenspauschale in Höhe von 20% des Kaufpreises vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbelassen. Solartechnik Lauckner GmbH bleibt es vorbehalten, einen höheren Schaden nachzuweisen.
  3. Ist der Kunde Verbraucher, hat er das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss Solartechnik Lauckner GmbH mittels einer eindeutigen Erklärung informiert werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird. Wenn der Kunde diesen Vertrag widerruft, hat Solartechnik Lauckner GmbH alle Zahlungen, die von dem Kunden erhalten wurden, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von Solartechnik Lauckner GmbH angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei Solartechnik Lauckner GmbH eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Solartechnik Lauckner GmbH dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Hat der Kunde verlangt, dass die Bauleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er Solartechnik Lauckner GmbH einen angemessenen Beitrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Solartechnik Lauckner GmbH von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichtet wurde, bereits erbrachten Bauleistung im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Bauleistung entspricht.
     

§4 Vertragsdurchführung
 

  1. Der Kunde stellt Solartechnik Lauckner GmbH vor Beginn und Ausführung der Montage Dachziegel bzw. Firstziegel zur Verfügung, diese werden von Solartechnik Lauckner GmbH im Falle einer geringfügigen Beschädigung ggf. anstelle der beschädigten Ziegel eingesetzt. Die voraussichtliche Anzahl an benötigten Ersatzziegeln wird vor Beginn der Vertragsausführung dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Wird keine Anzahl der Ersatzziegel vor der Montage mitgeteilt, sind mindestens zehn Ersatzziegel das Standard. Gleichfalls sichert der Kunde bei Vertragsabschluss zu, dass die statischen Voraussetzungen für die zusätzliche Aufnahme des Gewichtes einer Photovoltaikanlage an seinem Gebäude erfüllt sind. Solartechnik Lauckner GmbH ist nur dann verpflichtet, einen Nachweis hierfür zu verlangen, wenn offensichtliche Zweifel an diesen Aussagen bestehen.
     

§5 Preise, Zahlungsbedingungen
 

  1. Es gelten die Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Alle Preise sind Endpreise in EURO. Ist der Kunde Verbraucher, sind die jeweiligen Preise einschließlich der Umsatzsteuer angegeben. Ist der Kunde Unternehmer, ist die gesetzliche Mehrwertsteuer nicht in den Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
  2. Für die ab Vertragsschluss zu erbringenden Leistungen sind die vereinbarten Preise Festpreise. Für die danach zu erbringenden Leistungen und sollte sich der Einkaufspreis/Marktpreis für benötigte Materialien um mehr als drei Prozent nachweislich erhöht haben, ist Solartechnik Lauckner GmbH berechtigt, die Preise entsprechend der Gewichtung des Materialanteils anzupassen. Wird die mit dem Preis abgegoltene Leistung verspätet erbracht, findet für den Zeitraum der Verspätung keine Preisanpassung zu Gunsten der Solartechnik Lauckner GmbH statt, außer der Kunde hätte die Verspätung verschuldet.
  3. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu leisten. Die Zahlung erfolgt ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto. Der zwischen den Parteien vereinbarte Gesamtpreis ist in der Form folgender Abschlagszahlungen zu leisten (sofern nicht anders im Angebot vereinbart):
    • Anzahlung: 20% oder Lieferung des Wechselrichters und der Batterie vorab und Zahlung dieser
    • Zahlung: Module, Unterkonstruktion, Kabel und Montagekosten nach Dachinstallation
    • Zahlung: Elektrik (Wechselrichter, Speicherbatterie und ggf. Wallbox) nach Lieferung
    • Schlusszahlung: Elektromontage (Fertigstellung durch den Elektriker und technische Betriebsbereitschaft der Anlage)
  4. Der Kunde stimmt zu, dass die Solartechnik Lauckner GmbH die Forderung an ein von der Solartechnik Lauckner GmbH zu benennendes Factoring-Unternehmen abtreten darf.
  5. Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ist von dem in der Bestellung angegebenen Preis die Lieferung von PV-Generator (Modulen, Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem, AC-Solarkabel sowie die Installation der PV-Anlage bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss (ausgenommen der Neuinstallation eines Zählerschrankes sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen Elektroinstallation)) umfasst.
  6. Die Leistung der PV-Anlage kann höher ausfallen, als in der Bestellung angegeben. Der in der Bestellung angegebene Preis orientiert sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der Leistung der Module auf Basis des Flashwertes des Modulherstellers.
  7. Ändert sich die in der Bestellung angegebene Anzahl von Modulen nachträglich auf Wunsch des Kunden, bietet Solartechnik Lauckner GmbH die Mehrleistung gesondert an.
  8. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
  9. Ist der Kunde Unternehmer, stehen ihm Aufrechnungsrechte nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Solartechnik Lauckner GmbH anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
  10. Solartechnik Lauckner GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden, so ist Solartechnik Lauckner GmbH berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen.
  11. Bei Auslandsaufträgen sind Barzahlungen in EURO an die angegebene Zahlstelle zu leisten. Kosten, die die Zahlstelle von Solartechnik Lauckner GmbH belastet, sind vom Kunden zu erstatten.
     

§6 Lieferzeit
 

  1. Die Einhaltung schriftlich bestätigter „verbindlicher Liefertermine“ steht unter dem Vorbehalt der fristgerechten Zahlung durch den Kunden und der entsprechenden Witterungsverhältnisse, die eine Montage einer Photovoltaikanlage auf dem Dach erlauben. Sollte die Einhaltung des Liefertermins aufgrund der Witterungsverhältnisse sowie aufgrund des Vorliegens sonstiger, ausschließlich im Verantwortungsbereich des Kunden liegender Gegebenheiten nicht möglich sein, wird ein neuer „verbindlicher Liefertermin“ vereinbart. Nach bestätigtem „verbindlichem Liefertermin“ hat die Lieferung innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen.
  2. Schriftlich bestätigte verbindliche Lieferfristen und -termine sind eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von Solartechnik Lauckner GmbH verlassen hat oder wenn die Ware ohne Verschulden von Solartechnik Lauckner GmbH nicht rechtzeitig abgesendet werden kann, die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Der Beginn der von Solartechnik Lauckner GmbH angegebenen Lieferzeit setzt in jedem Fall die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden, insbesondere Zahlungseingang, rechtzeitige Einholung und Vorlage behördlicher und sonstiger Genehmigungen und Bauunterlagen sowie die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Der Kunde ist zudem verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass ein ungehinderter Montagebeginn möglich ist, das heißt insbesondere der Zugang zur Baustelle (Zufahrtswege für Schwerlastfahrzeuge) sichergestellt ist. Der Kunde ist weiter verpflichtet, Solartechnik Lauckner GmbH unentgeltlich jeweils einen Strom- und Wasseranschluss sowie ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass Baustoffe auf die Baustelle abgeladen und für die Dauer der Arbeiten gelagert werden können. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
  3. Solartechnik Lauckner GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
  4. Wird Solartechnik Lauckner GmbH trotz Anwendung zumutbarer Sorgfalt an der Erfüllung ihrer Verpflichtung durch höhere Gewalt, insbesondere durch den Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände (z.B. Energieversorgungsschwierigkeiten, Streik oder Aussperrung, Betriebsstörungen, Epidemien, Kriegshandlungen) auch wenn sie bei Lieferanten und Unterlieferanten eintreten, gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Ferner verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang in folgenden Fällen:
    • Von Solartechnik Lauckner GmbH nicht zu vertretende Verzögerungen bei behördlicher Bearbeitung;
    • Von Solartechnik Lauckner GmbH nicht zu vertretende Verzögerungen bei der Bearbeitung durch den Netzbetreiber;
    • Von Solartechnik Lauckner GmbH nicht zu vertretende Verzögerungen bei der Bearbeitung durch vergleichbare Dritte, die weder Erfüllungs- noch Verrichtungsgehilfen von Solartechnik Lauckner GmbH sind und deren Verhalten ansonsten nicht der Solartechnik Lauckner GmbH zuzurechnen ist. Wird Solartechnik Lauckner GmbH in diesen Fällen die Lieferung und Leistung unmöglich, so wird Solartechnik Lauckner GmbH von ihren Leistungspflichten befreit.
  5. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist Solartechnik Lauckner GmbH berechtigt, den ihr hierdurch entstandenen Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  6. Solartechnik Lauckner GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer von Solartechnik Lauckner GmbH zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht. Ein Verschulden ihrer Vertreter oder eines Erfüllungsgehilfen ist Solartechnik Lauckner GmbH zuzurechnen. Sofern der Lieferverzug auf einer von Solartechnik Lauckner GmbH zu vertretenden leicht fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  7. Solartechnik Lauckner GmbH haftet auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von Solartechnik Lauckner GmbH zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht.
     

§7 Versand, Gefahrübergang
 

  1. Der Versand erfolgt nach Wahl von Solartechnik Lauckner GmbH transportversichert durch eine Spedition oder durch Selbstvornahme (Montageteam). Die Kosten von Versand und Transportversicherung trägt Solartechnik Lauckner GmbH.
  2. Die Lieferung ist vom Kunden bei Übernahme von einem Spediteur auf sichtbare Schäden zu überprüfen. Sichtbare Schäden sind in dem Speditionsübergabeprotokoll schriftlich zu vermerken. Solartechnik Lauckner GmbH ist unverzüglich über festgestellte Schäden zu unterrichten.
  3. Ist der Kunde Unternehmer und wird durch einen Umstand, den der Kunde zu vertreten hat, der Versand oder die Abnahme ohne Verschulden von Solartechnik Lauckner GmbH verzögert oder unmöglich gemacht, geht die Gefahr mit Absendung der Mitteilung der Versand- bzw. Abnahmebereitschaft auf den Kunden über. Der Kunde haftet für alle entstehenden Schäden und Mehrkosten.
     

§8 Gewährleistung, Haftung
 

  1. Ist der Kunde Unternehmer, setzen seine Mängelrechte voraus, dass dieser seinen nach §377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist und festgestellte Mängel Solartechnik Lauckner GmbH unverzüglich angezeigt hat.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, behält sich Solartechnik Lauckner GmbH ausdrücklich vor, Änderungen in der Ausführung, Materialwahl und -gestaltung, Profilgestaltung sowie sonstige Änderungen, die dem technischen Fortschritt dienen, auch ohne vorherige Ankündigung durchzuführen. Dies stellt keinen Mangel dar.
  3. Farbabweichungen geringen Ausmaßes (z.B. herstellungsbedingt) gelten als vertragsgemäß und stellen keinen Mangel dar.
  4. Liegt ein Mangel vor und ist der Kunde Unternehmer, so hat Solartechnik Lauckner GmbH die Wahl zwischen der Mangelbeseitigung und der Ersatzlieferung. Im Falle der Mangelbeseitigung übernimmt Solartechnik Lauckner GmbH die Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn. Ist der Kunde Verbraucher, obliegt das Wahlrecht dem Kunden.
  5. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.
  6. Solartechnik Lauckner GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Solartechnik Lauckner GmbH keine vorsätzliche oder grob fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten.
  7. Solartechnik Lauckner GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Solartechnik Lauckner GmbH schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt.
  8. Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist die Haftung von Solartechnik Lauckner GmbH bei leicht fahrlässiger Verletzung nichtwesentlicher Vertragspflichten auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
  9. Die Haftung wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aufgrund der Übernahme einer Garantie.
  10. Die Leistungs- und Produktgarantien der Hersteller der verwendeten Komponenten (PV-Module und Wechselrichter) werden ausschließlich von den Herstellern gewährt. Nach Ablauf der Gewährleistungsfristen sind Ansprüche aus diesen Garantien direkt gegen den Hersteller zu richten.
  11. Soweit eine Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Solartechnik Lauckner GmbH.
  12. Eine Mängelhaftung entfällt, wenn der Kunde Solartechnik Lauckner GmbH nicht Gelegenheit zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist gegeben hat.
  13. Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln – gleich aus welchem Rechtsgrund – ein Jahr. Die verkürzte Verjährungsfrist gilt jedoch mit folgender Maßgabe:
    • Die Verjährungsfrist gilt generell nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder soweit der Auftragnehmer eine Garantie für die Beschaffenheit der Leistungen übernommen hat. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
    • Die Verjährungsfrist gilt auch nicht bei Bauwerken oder einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
    • Die Verjährungsfrist gilt für Schadensersatzansprüche zudem nicht bei einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung, im Falle – nicht in der Erbringung einer mangelhaften Werkleistung bestehender – schuldhafter Verletzung von Kardinalpflichten (Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf), in den Fällen einer schuldhaft verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. An ihre Stelle treten die gesetzlichen Fristen.
    • Soweit in dieser Bestimmung von Schadensersatzansprüchen gesprochen wird, werden auch Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen erfasst.
    • Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Schadensersatzansprüchen mit der Abnahme.
    • Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
    • Die vorstehenden Regelungen gelten entsprechend für Schadensersatzansprüche, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang stehen.
    • Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Auftraggebers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
  14. Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches.
     

§9 Softwarenutzung

Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem Kunden ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht eingeräumt, die gelieferte Software einschließlich ihrer Dokumentation zu nutzen; sie wird ausschließlich zur Verwendung auf dem dafür bestimmten Liefergegenstand überlassen. Eine Nutzung, Vervielfältigung, Überarbeitung, Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken ist untersagt.

§10 Datenschutz

Solartechnik Lauckner GmbH verwendet die von dem Kunden mitgeteilten personenbezogenen Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer u. ä.) vertraulich und gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes sowie des Teledienstdatengesetzes. Die für die Auftragsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert und im Rahmen der Auftragsdurchführung gegebenenfalls an Erfüllungsgehilfen weitergegeben. Im Weiteren behält sich Solartechnik Lauckner GmbH vor, Kundendaten in zulässiger Weise zu eigenen Werbezwecken (z.B. Versendung von Informationsmaterial) zu nutzen. Der Kunde ist berechtigt, jederzeit gegenüber Solartechnik Lauckner GmbH der Nutzung, Verarbeitung bzw. Übermittlung seiner Daten zu Marketingzwecken zu widersprechen. Nach Erhalt des Widerspruchs bzw. Widerrufs wird Solartechnik Lauckner GmbH die weitere Zusendung von Werbemitteln unverzüglich einstellen.

§11 Werbung, Referenz

Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass Solartechnik Lauckner GmbH die installierte Anlage als Referenz benennen, veröffentlichen und mit Fotos der Anlage werben darf.

§12 Gerichtsstand und Erfüllungsort

  1. Ist der Kunde Unternehmer, so ist der Erfüllungsort der Geschäftssitz von Solartechnik Lauckner GmbH.
  2. Ist der Kunde Unternehmer, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung der Geschäftssitz von Solartechnik Lauckner GmbH. Solartechnik Lauckner GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Geschäftssitzgericht zu verklagen.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

§13 Schlussbestimmungen

  1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. An die Stelle der unwirksamen, nichtigen oder undurchführbaren Regelung tritt eine solche, die dieser nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck am nächsten kommt. Dies gilt auch im Falle des Vorliegens einer Regelungslücke.
  2. Treten während der Vertragsdauer Umstände ein, welche die technischen, rechtlichen oder wirtschaftlichen Auswirkungen des Vertrages so wesentlich berühren, dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen, so kann jeder Vertragspartner eine Anpassung des Vertrages an die geänderten Bedingungen verlangen.
  3. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vertragsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.
     

Zusatzinformation gemäß §36 VSBG
Die Firma Solartechnik Lauckner GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
Widerrufsbelehrung
Verbraucher
Das Widerrufsrecht besteht nur für Verbraucher. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Für gewerbliche Kunden besteht kein Widerrufsrecht.
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Solartechnik Lauckner GmbH, Oranienburger Straße 203, 13437 Berlin, Email: info@solartechnik-lauckner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf des Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.