Allgemeine Geschäftsbedingungen für Lieferungen und Leistungen (AGB) der Solartechnik Lauckner GmbH
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
Die nachstehenden AGB der Solartechnik Lauckner GmbH (nachfolgend „Solartechnik Lauckner GmbH“) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Solartechnik Lauckner GmbH und dem Vertragspartner (nachfolgend „Kunde“). Sämtliche Angebote und Verträge werden ausschließlich zu diesen AGB geschlossen. Mit Unterzeichnung der Bestellung und Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde ausdrücklich diese AGB, die Datenschutzerklärung sowie die Widerrufsbelehrung.
Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden erkennt die Solartechnik Lauckner GmbH nicht an, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten auch dann, wenn die Solartechnik Lauckner GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen die Lieferung/Leistung vorbehaltlos ausführt.
Alle Vereinbarungen zwischen der Solartechnik Lauckner GmbH und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern, sofern in einzelnen Klauseln nicht differenziert wird. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand
Angebote der Solartechnik Lauckner GmbH sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere Angaben in Prospekten, Anzeigen und sonstigem Werbematerial. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, Material oder Gewicht bleiben im Rahmen des technischen Fortschritts und des Zumutbaren vorbehalten.
Die Anlagenangebote werden nach den Richtlinien des EEG 2023 erstellt (inklusive Wirkleistungsbegrenzung des Wechselrichters auf 60 % der Nennleistung der Module am Netzverknüpfungspunkt) und entsprechen der Norm VDE-AR-N 4105.
Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein bindendes Angebot auf Abschluss eines Vertrages (Kauf-, Werklieferungs- oder Werkvertrag). Die Solartechnik Lauckner GmbH kann dieses Angebot binnen zwei Wochen durch Auftragsbestätigung annehmen.
Vertragsgegenstand sind die in der Bestellung/Auftragsbestätigung bezeichneten Produkte und Dienstleistungen. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, trifft die Solartechnik Lauckner GmbH die Auswahl der Komponenten.
Die Annahme der Bestellung erfolgt vorbehaltlich der Zusage des Netzbetreibers (Netztauglichkeits-/Netzverträglichkeitsprüfung), der technischen Realisierbarkeit sowie der Selbstbelieferung durch Zulieferer. Bei Nichtverfügbarkeit wird der Kunde unverzüglich informiert; bereits geleistete Vorauszahlungen werden erstattet.
Die Solartechnik Lauckner GmbH ist berechtigt, Nachunternehmer einzusetzen und Forderungen (z. B. an ein Factoring-Unternehmen) abzutreten. Eine Übernahme des gesamten Vertrages durch einen Dritten erfolgt nur mit Zustimmung des Kunden (§ 415 BGB).
Von der Solartechnik Lauckner GmbH erstellte Wirtschaftlichkeits- oder Eigenverbrauchs-Kalkulationen dienen lediglich der groben Orientierung; eine Haftung für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität wird nicht übernommen.
§ 3 Rücktrittsrechte / Widerruf (Überblick)
Die Solartechnik Lauckner GmbH kann vom Vertrag zurücktreten, wenn Dachaufbau, -konstruktion, Dachstuhl, Dacheindeckung oder sonstige bauseitige Gegebenheiten den anerkannten Regeln der Technik nicht genügen oder die statischen Voraussetzungen fehlen und der Kunde diese Mängel nicht innerhalb von vier Wochen nach Auftragsannahme fachgerecht behebt.
Hat der Kunde die Unrealisierbarkeit nach Ziff. 1 zu vertreten, kann die Solartechnik Lauckner GmbH eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 20 % des vereinbarten Preises verlangen. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten; der Nachweis eines höheren Schadens bleibt der Solartechnik Lauckner GmbH vorbehalten.
Ist der Kunde Verbraucher, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht zu (Einzelheiten siehe „Widerrufsbelehrung für Verbraucher“ am Ende dieser AGB).
§ 4 Vertragsdurchführung und bauseitige Voraussetzungen
Ziegel und Dacheindeckung: Der Kunde hat stets ausreichend Ersatz der verbauten Dachziegel (Ton oder Beton) vorrätig zu halten. Je nach Zustand und Alter der Ziegel kann es während der Montage zu Brüchen kommen; defekte Ziegel werden von der Solartechnik Lauckner GmbH bei Feststellung im Zuge der Montage ausgetauscht. Sollten bauseits keine oder unzureichend Ziegel zur Verfügung gestellt werden und wird deshalb eine erneute Anfahrt zum Austausch erforderlich, werden dem Kunden die hierdurch entstehenden Kosten (Anfahrt und Arbeitszeit) in Rechnung gestellt.
Internetverbindung: Um die erzeugten und verbrauchten Werte der Anlage über eine App auf dem Smartphone/Tablet oder eine Monitoring-Seite im Webbrowser detailliert verfolgen zu können, ist bauseits eine Internetverbindung (WLAN oder LAN) bereitzustellen. Eine solche Verbindung ist ebenfalls zwingend für die Inbetriebnahme der Anlage erforderlich. Reicht die Signalstärke vom Router bis zum Wechselrichter nicht aus, muss der Kunde auf eigene Kosten für eine Verstärkung (z. B. durch Repeater) sorgen.
Statik: Durch die Installation einer PV-Anlage auf einem bestehenden Gebäude werden die bisherigen Gebäudebelastungen (z. B. Schnee- und Windlasten) verändert. Zur Vermeidung von Personen- und Sachschäden ist es zwingend erforderlich, dass der Kunde eine Überprüfung der bestehenden Gebäudestatik durch einen fachkundigen Bauingenieur vornehmen lässt. Bei Nichtprüfung kann es im ungünstigsten Fall zu einem Versagen der Tragkonstruktion kommen. Ein statisches Gutachten ist nicht Bestandteil des Angebots der Solartechnik Lauckner GmbH, kann aber auf Wunsch separat in Auftrag gegeben werden. Die Solartechnik Lauckner GmbH übernimmt keinerlei Haftung für statisch bedingte Schäden.
Bauseitige Leitungswege, Durchbrüche, Freiräume, Schallschutz und Zugänglichkeiten sind – sofern nicht ausdrücklich beauftragt – vom Kunden herzustellen.
§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die am Tag des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich in EUR. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise inkl. Umsatzsteuer, gegenüber Unternehmern zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit die Voraussetzungen des § 12 Abs. 3 UStG (Nullsteuersatz für bestimmte PV-Leistungen) vorliegen, werden die betreffenden Leistungen mit 0 % Umsatzsteuer berechnet.
Netzbetreiber- und Zusatzkosten:
- Zähler und Gebühren: Es können seitens des Stromnetzbetreibers Kosten (z. B. Mietgebühren) für die Bereitstellung eines neuen 2-Richtungszählers anfallen. Hierüber hat sich der Kunde im Vorfeld bei seinem Netzbetreiber zu informieren.
- Zählertausch: Ist bauseits noch ein Wechselstromzähler vorhanden, muss dieser zwingend vom Stromnetzbetreiber durch einen Drehstromzähler ausgetauscht werden, bevor die Anlage in Betrieb gehen kann. Die Dauer bis zum Zählertausch liegt alleinig in der Verantwortung des Netzbetreibers; die Solartechnik Lauckner GmbH hat hierauf keinen Einfluss. Die Kosten für die Elektromontage der Solartechnik Lauckner GmbH sind unabhängig vom Zählertausch sofort nach Abschluss der Elektroinstallationsarbeiten zu entrichten.
- Leistungserhöhung / § 14a EnWG: Sollte der Netzbetreiber eine Erhöhung der Hausanschlussleistung fordern, können weitere Kosten für die Anpassung der Absicherung entstehen. Ebenso werden Kosten für die Umsetzung besonderer Anforderungen bezüglich steuerbarer Verbrauchseinrichtungen (§ 14a EnWG, gültig ab 01.01.2024) separat ermittelt und dem Kunden in Rechnung gestellt.
Zahlungsplan:
Soweit nicht abweichend vereinbart, erfolgt die Abrechnung wie folgt:
- Zahlung nach Dachinstallation: Beinhaltet Module, Unterkonstruktion, Kabel, Montagekosten, Projektierung, Anfahrtskosten und Baustelleneinrichtung sowie die Technik (Wechselrichter, Speicherbatterie, ggf. Wallbox) nach Lieferung.
- Schlusszahlung: Erfolgt nach der Elektromontage (Fertigstellung durch den Elektriker und Herstellen der technischen Betriebsbereitschaft der Anlage).
Rechnungsbeträge sind sofort und ohne Abzug von Skonto zahlbar. Es gelten die gesetzlichen Regelungen betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen Unternehmern nur mit rechtskräftig festgestellten, unbestrittenen oder anerkannten Gegenansprüchen zu und nur aus demselben Vertragsverhältnis.
Soweit nichts anderes vereinbart, umfasst der Preis – bei PV-Anlagen – die Lieferung des PV-Generators, AC-Solarkabel sowie die Installation bis zum Wechselrichter und zum Wechselstromanschluss (ausgenommen Neuinstallation Zählerschrank sowie unvorhersehbare Zusatzarbeiten). Die Anlagenleistung kann produktionsbedingt geringfügig variieren.
§ 6 Lieferzeit
Verbindliche Liefer-/Montagetermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung und stehen unter dem Vorbehalt rechtzeitiger Zahlungen des Kunden, geeigneter Witterung und rechtzeitiger behördlicher/netzbetreiberseitiger Freigaben sowie bauseitiger Voraussetzungen. Nach bestätigtem „verbindlichem Liefertermin“ hat die Lieferung innerhalb von 7 Werktagen zu erfolgen.
Höhere Gewalt und unvorhersehbare, nicht zu vertretende Ereignisse (z. B. Streik, Betriebsstörungen) verlängern Fristen angemessen; Gleiches gilt für behördliche/Netzbetreiber-Verzögerungen.
Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann die Solartechnik Lauckner GmbH Ersatz der entstehenden Schäden/Mehraufwendungen verlangen.
§ 7 Versand, Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach Wahl der Solartechnik Lauckner GmbH transportversichert. Der Kunde prüft Lieferungen bei Übernahme auf sichtbare Schäden. Bei Unternehmern geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Versand-/Abnahmebereitschaft mitgeteilt wurde und sich die Abnahme aus Gründen verzögert, die der Kunde zu vertreten hat.
§ 8 Gewährleistung und Haftung
Unternehmer haben Mängel unverzüglich zu rügen. Geringfügige, herstellungsbedingte Farbabweichungen gelten als vertragsgemäß.
Für Arbeiten an Bauwerken (fest mit dem Dach verbundene PV-Anlagen) beträgt die Verjährungsfrist 5 Jahre ab Abnahme. Die Leistungs- und Produktgarantien der Komponentenhersteller bestehen separat und sind nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
Schadensersatzansprüche wegen leichter Fahrlässigkeit sind – außer bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder wesentlichen Vertragspflichten – ausgeschlossen.
§ 9 Softwarenutzung
Der Kunde erhält an gelieferter Software ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht zur vertragsgemäßen Verwendung.
§ 10 Datenschutz
Die Solartechnik Lauckner GmbH verarbeitet personenbezogene Daten gemäß DSGVO und BDSG. Details ergeben sich aus den separaten Datenschutzhinweisen.
§ 11 Werbung, Referenzen
Die Solartechnik Lauckner GmbH veröffentlicht gerne Fotos der fertiggestellten Anlagen als Referenz auf ihrer Webseite. Sollte der Kunde dies nicht wünschen, kann er der Nutzung jederzeit widersprechen (Opt-out). Ohne abweichende Vereinbarung werden Aufnahmen ausschließlich so anonymisiert verwendet, dass keine Rückschlüsse auf Personen, Adressen oder Kennzeichen möglich sind.
§ 12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort für Unternehmer ist der Geschäftssitz der Solartechnik Lauckner GmbH. Für Kaufleute ist dort auch der ausschließliche Gerichtsstand. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 13 Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Änderungen bedürfen der Schriftform.
§ 14 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem Vertrag das uneingeschränkte Eigentum der Solartechnik Lauckner GmbH. Verarbeitung oder Verbindung erfolgt für die Solartechnik Lauckner GmbH.
§ 15 Abnahme
Die Abnahme hat binnen 12 Werktagen nach Aufforderung zu erfolgen. Erfolgt innerhalb der Frist keine Abnahme oder wird sie ohne substantiierten Mängelvortrag verweigert, gilt die Leistung als abgenommen (fiktive Abnahme).
§ 16 Branchenzusatz Wärmepumpen / Klimaanlagen
Arbeiten an Kältemittelkreisläufen erfolgen ausschließlich durch zertifiziertes Personal. Der Kunde erfüllt etwaige Betreiberpflichten eigenverantwortlich.
Die Solartechnik Lauckner GmbH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 17 Hinweise zu Versicherung und Wartung
Versicherungsschutz: Dem Kunden wird dringend empfohlen, die Photovoltaikanlage durch eine entsprechende Versicherung (z. B. gegen Sturm- und Hagelschäden) abzusichern. Die Solartechnik Lauckner GmbH berät auf Wunsch gerne über einen passenden, individuell abgestimmten Versicherungsschutz.
Wartungsvertrag: Zur Gewährleistung eines reibungslosen und langlebigen Betriebs wird der Abschluss eines Wartungsvertrages empfohlen. Sprechen Sie uns bei Bedarf hierzu an.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
(kein Widerrufsrecht für gewerbliche Kunden)
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Solartechnik Lauckner GmbH, Oranienburger Straße 203, 13437 Berlin, E-Mail: info@solartechnik-lauckner.de) mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss informieren.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Haben Sie verlangt, dass wir mit der Dienstleistung/Werkleistung während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bereits erbrachten Leistungen entspricht. Bei vollständiger Vertragserfüllung innerhalb der Widerrufsfrist erlischt Ihr Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen.
Übersicht
| Themenbereich | Regelung |
|---|---|
| Vertragsschluss | Annahme des Angebots schließt die explizite Akzeptanz von AGB, Datenschutz und Widerruf ein; Konformität zu EEG 2023 / VDE AR-N 4105 verankert. |
| Zahlungsbedingungen | Anpassung des Zahlungsplans (1. Abschlag nach Dachinstallation & Techniklieferung, 2. nach Elektromontage); Beträge sind ab sofort fällig ohne Skontoabzug. |
| Dachziegel / Montage | Kunde muss ausreichend Ersatzziegel vorhalten. Zusätzliche Anfahrten mangels Ersatzziegeln werden in Rechnung gestellt. |
| Internet & Monitoring | WLAN/LAN-Verbindung ist bauseitig zwingend herzustellen. Etwaige Repeater-Kosten zur Signalverstärkung trägt der Kunde. |
| Zähler & Netzbetreiber | Zählertausch ist reine Netzbetreibersache und verzögert nicht die Fälligkeit der Elektroinstallations-Rechnung. Kosten nach § 14a EnWG trägt der Kunde. |
| Gebäudestatik | Ausdrücklicher Hinweis auf statische Veränderungen durch die PV-Anlage. Statik-Prüfung obliegt dem Kunden; Haftungsausschluss für Gebäudeschäden. |
| Referenzen | Anonymisierte Veröffentlichung von Anlagen-Fotos erfolgt standardmäßig (Widerspruch durch den Kunden ist jederzeit möglich). |
| Versicherung / Wartung | Aufnahme einer Empfehlung zum Abschluss von Wartungsverträgen und spezifischen Versicherungen (z. B. Sturm/Hagel). |
| Eigentumsvorbehalt | Klarstellung: Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung uneingeschränktes Eigentum der Solartechnik Lauckner GmbH. |