Im Rahmen der Installation und Optimierung von Photovoltaikanlagen gibt es zahlreiche Fördermöglichkeiten, die Ihnen dabei helfen können, die Kosten für Planung, Installation und Betrieb zu senken. In diesem Beitrag erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Fördermodule sowie die möglichen Förderhöhen für verschiedene Maßnahmen.
Inhaltsverzeichnis: Fördermöglichkeiten für Photovoltaik-Anlagen und Stromspeicher in Berlin
Modul A: Beratung und Gutachten
A1 Dachgutachten & A2 Machbarkeitsstudien
Hierunter fallen Kosten für Gutachten, Studien und Zähler-/Messkonzepte zur Vorbereitung einer Photovoltaikanlage.
Förderhöhe:
Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %
Mittlere Unternehmen: 55 %
Große Unternehmen: 45 %
Maximale Förderhöhe:
Dachgutachten und Zähler-/Messkonzepte: 5.000 €
Machbarkeitsstudien: 15.000 €
A4 Steuerberatungen
Kosten für eine Erstberatung zur steuerlichen Veranlagung einer PV-Anlage werden pauschal gefördert.
Pauschale: 226,10 €
Modul B: Messplätze und Hausanschlüsse
B1 Messplätze
Förderfähig sind ausschließlich die Kosten, die im Rahmen der Erneuerung oder Errichtung eines Zählerschranks anfallen.
Förderhöhe:
Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %
Mittlere Unternehmen: 55 %
Große Unternehmen: 45 %
Maximale Förderhöhe: 10.000 €
B2 Zusammenlegung von Hausanschlüssen
Kosten für den Rückbau alter Hausanschlüsse sowie die Erneuerung bzw. Verstärkung eines bestehenden Hausanschlusses sind förderfähig.
Förderhöhe:
Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %
Mittlere Unternehmen: 55 %
Große Unternehmen: 45 %
Maximale Förderhöhe: 5.000 €
Modul C: Stromspeicher
C1 Kauf eines Stromspeichers
Die Förderung bezieht sich auf die Kosten für den Stromspeicher, das Energiemanagementsystem und die Batteriewechselrichter.
Förderhöhe für Ein-/Zweifamilienhäuser:
300 € pro kWh nutzbarer Speicherkapazität
Maximal 15.000 €
Förderhöhe für Mehrfamilienhäuser, kleine Unternehmen:
65 % der Kosten
Mittlere Unternehmen: 55 %
Große Unternehmen: 45 %
Maximal 30.000 €
C2 Pacht/Leasing von Stromspeichern
Auch beim Leasing oder der Pacht von Speichern wird eine Förderung pro nutzbarer kWh gewährt.
Förderhöhe:
300 € pro kWh
Maximal 15.000 €
Modul D: Spezialmodule (Denkmalschutz, Fassaden, Gründächer)
D1 Denkmalgerechte PV-Anlagen
Hier werden Mehrkosten gefördert, die durch den Einsatz von PV-Anlagen in denkmalgeschützten Gebäuden entstehen.
Förderhöhe:
Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %
Mittlere Unternehmen: 55 %
Große Unternehmen: 45 %
Maximal 15.000 €
Maximal 100 Förderfälle
D2 Fassaden-PV-Anlagen
Förderung für Mehrkosten von Fassaden-Photovoltaikanlagen im Vergleich zu Standardanlagen.
Förderhöhe:
Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %
Mittlere Unternehmen: 55 %
Große Unternehmen: 45 %
Maximal 30.000 €
Maximal 100 Förderfälle
D3 Gründach-PV
Förderung von Mehrkosten für PV-Anlagen auf Gründächern, z.B. durch höhere Unterkonstruktionen.
Förderhöhe:
Privatpersonen, WEG, kleine Unternehmen: 65 %
Mittlere Unternehmen: 55 %
Große Unternehmen: 45 %
Maximal 15.000 €
Maximal 100 Förderfälle
Fazit:
Die Förderprogramme bieten attraktive Unterstützung für die Planung und Installation Ihrer Photovoltaikanlage sowie für ergänzende Maßnahmen wie den Kauf von Stromspeichern oder spezielle Konstruktionen auf denkmalgeschützten Gebäuden. Nutzen Sie die Chancen und profitieren Sie von finanziellen Erleichterungen, um Ihre Energiekosten zu senken und nachhaltig in die Zukunft zu investieren.
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